Aktuelles

19.10.2026

Problematische Google-Rezensionen

Viele Menschen orientieren sich bei der Bestellung von Waren oder der Nutzung von Dienstleistungen an den bekannten Google-Rezensionen.

Dies ist selbstverständlich äußerst problematisch, da derartige Rezensionen von jedem ungeprüft ins Netz gestellt werden können.

Für unsere Kanzlei bedeutet dies beispielsweise, dass entgegen der weitverbreiteten Annahme nicht nur Mandanten entsprechende Rezensionen über uns veröffentlichen können, sondern auch Schuldner, gegen die wir rechtlich vorgehen. Diese Rezensionen fallen dann in der Regel negativ aus, da die entsprechenden Personen durch unsere Arbeit beispielsweise mit Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung etc.) konfrontiert werden, die natürlich unangenehm sind.

Hier liegt allerdings ein grundsätzliches Problem der Google-Rezensionen.

So können auch Bewertungen hinsichtlich Arztpraxen, Restaurants oder sonstiger Dienstleister beispielsweise Reiseveranstalter von Personen abgegeben werden, die die entsprechenden Leistungen zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen haben und in keiner vertraglichen Beziehung zu der bewerteten Person oder dem bewerteten Unternehmen stehen.

Unabhängig davon, können selbstverständlich auch positive Bewertungen gekauft oder negative durch Konkurrenten veranlasst werden.

Da Google die Bewertungen ungeprüft ins Netz stellt, ist deren Aussagekraft im Grunde nichtssagend.

Dies gilt jedenfalls so lange, wie Google auf die Prüfung der tatsächlichen Vertragspartnerschaft verzichtet, was derzeit leider der Fall ist.

 

Rechtsanwalt Wulf 

 

 
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